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GEWERBEPARK ROTHENBURG UND UMLAND | Laiblestr. 31 | 91541 Rothenburg ob der Tauber
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  • Luftaufnahme der im Gewerbepark Rothenburg ob der Tauber und Umland ansäßigen Tankstelle mit der daneben verlaufenden Autobahn A7

Bebauungsplan

Der Bebauungsplan stammt aus dem Jahr 2002.

Die 1. Änderung des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan ist seit dem 24.05.2019 rechtskräftig und steht ihnen zum Download zur Verfügung.

Die Bekanntmachung des dazugehörigen Satzungsbeschlusses des Zweckverbandes finden sie hier.

Ebenso den die zusammenfassende Erklärung nach §10 a Abs. 1 BauGB und den Umweltbericht.

Bebauungsplan

Bebauungsmerkmale

Art der baulichen NutzungGE Gewerbegebiete
GRZ Grundflächenzahl0,8 (80% der Gesamtfläche dürfen bebaut werden)
GFZ Geschossflächenzahl2,4
FH max. Firsthöhe12 m
AH Außenwandhöhe9 m
abweichende BauweiseGebäudelängen von über 50 m sind zulässig
SchalleistungspegelGE1/ GE2 50 db(A)m² bzw.GE3/ GE4 60 db(A)m²
24-h-Betriebja

Zulässiges Gewerbe (GE)

A: Zulässig sind:

  1. Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Betriebe ausgenommen Buchst. C Nr. 1 und 2
  2. Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude
  3. Tankstellen
  4. Anlagen für sportliche Zwecke

B: Ausnahmsweise können Zugelassen werden:

  1. Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und im gegenüber in Grundfläche und Baumasse unterordnet sind
  2. Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke

C: Unzulässig sind:

  1. Vergnügungsstätten
  2. Bordelle, bordellähnliche Betriebe

Aktuelle Meldungen

  • bk World Nummer 1 eröffnet7. Juni 2022 - 14:53
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Geschäftsstelle Verwaltungsgemeinschaft Rothenburg
Laiblestr. 31

91541 Rothenburg ob der Tauber
Tel.: 0 98 61 / 9435-0
Fax: 0 98 61 / 9435-94
info(at)gewerbepark-rothenburg-umland.de
www.gewerbepark-rothenburg-umland.de

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